Aufsichtsratsmitglieder sollen für unangemessene Gehaltszahlungen an Manager haftbar gemacht werden, ist aus einer Koalitionsarbeitsgruppe zu Managergehältern bekannt geworden. Damit hoffen die Koalitionsparteien in Deutschland, künftig Exzesse bei Managementgehältern verhindern zu können.
Ungeachtet der Arbeitsgruppe will die CDU die Aktionäre über Vorstandsbezüge abstimmen lassen. Die Task-force hat sich hingegen dafür ausgesprochen, dass der GESAMTE Aufsichtsrat die Gehälter festlegt. In der Praxis werden die Gehälter von einem Ausschuß des Aufsichtsrates festgelegt.
Wenn die Governance ein Schattendasein führt, kann es zu exorbitanten Auszahlungen kommen. In Erinnerung ist das fragwürdige Zustandekommen von Rekordzahlungen an die ehemaligen ABB-Spitzenleute Percy Barnevik und Göran Lindahl, die ein Unternehmen am Rande der Zahlungsunfähigkeit hinterließen.
Montag, 2. März 2009
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